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E-Rechnungspflicht in Deutschland ab 2025: Was sich ändert

 Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung im Bereich der Rechnungsstellung in Kraft: Die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen im B2B-Bereich. Das bedeutet, dass Rechnungen zwischen Unternehmen grundsätzlich in elektronischer Form ausgestellt und empfangen werden müssen.

Was bedeutet das konkret?

  • Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung: Unternehmen sind verpflichtet, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen. Das PDF-Format allein genügt dieser Anforderung nicht.
  • Empfang von E-Rechnungen: Unternehmen müssen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten.
  • Ausnahmen: Es gibt bestimmte Ausnahmen, beispielsweise für Kleinbetragsrechnungen.

Vorteile der E-Rechnung:

  • Effizienzsteigerung: Automatisierte Verarbeitung spart Zeit und Kosten.
  • Fehlerreduktion: Weniger manuelle Eingriffe minimieren Fehlerquellen.
  • Schnellere Bearbeitung: Beschleunigte Prozesse führen zu einer schnelleren Begleichung von Rechnungen.
  • Umweltfreundlicher: Reduzierung des Papierverbrauchs.

Handlungsbedarf für Unternehmen:

  • Anpassung der IT-Systeme: Unternehmen sollten ihre Systeme rechtzeitig auf den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen umstellen.
  • Information und Schulung der Mitarbeiter: Die Mitarbeiter müssen mit den neuen Prozessen vertraut gemacht werden.
  • Auswahl eines geeigneten E-Rechnungsformats: Es gibt verschiedene Formate, wie z.B. XRechnung und ZUGFeRD. Unternehmen sollten sich über die passenden Standards informieren.